Aktuelles aus der Fraktion 2023

Gemeinderatssitzung 16. Mai 2023

TOP 2) Wahl des zweiten Bürgermeisters

Stimmenaufteilung:   

10 Stimmen     Kraus J., CSU

  6 Stimmen    Vater R., SPD

  1 Stimmen    Egeter R., CSU

Neuer zweiter Bürgermeister für die Gemeinde Weiherhammer ist Kraus Julian.

Erneut hat die CSU-Fraktion ihre Machtposition und ihr Denken untermauert. Die Partei die angeblich immer auf die Stimmen der Öffentlichkeit hört? Sollte man hier nicht mal die gesamten Unterlagen nachlesen?

TOP 3) 

Vereidigung des neugewählten 2. Bürgermeisters

TOP 4)

Bestellung der Mitglieder und Vertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Mantel-Weiherhammer

Da die Haushalte für die Gemeinde Weiherhammer die 1000er Marke überschritten haben, darf ein 5. Verbandsmitglied und dessen Vertretung in den Zweckverband bestellt werden.

Ordentliches Mitglied ist SPD- Gemeinderätin Johanna Krauß und ihre Vertretung übernimmt SPD- Gemeinderat Andreas Solter.

Top 5)

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2, Änderung des Bebauungsplanes „An der Straße nach Mantel“.

Nach Vorstellung und Durchsicht der Unterlagen durch das Architekturbüro Schönberger, ergaben sich eine Menge Fragen aus Sicht der SPD-Fraktion.

Einige Fragen daraus,

  • Öffentliche Auslegung war Mai 2021, nun sind doch einige Änderungen ersichtlich unter anderem ein Heizkraftwerk im Freigelände?
  • warum plane man ein Blockheizkraftwerk an der Hauptstraße, dieses war vorher nicht im Plan ersichtlich?
  • Verändern sich die Kosten wegen dem Blockheizkraftwerk anstelle der vorherigen besseren Lösung nach Meinung der SPD-Fraktion?
  • Wie teilen sich die 10 Mio.€ Gesamtkosten nun tatsächlich auf?

Fragen zur öffentlichen Auslegung und deren Stellungnahmen konnte Architekt Schönberger direkt beantworten, Fragen zu Kosten etc. wurden auf eine weiter Sitzung, nachdem alle Zahlen zusammengetragen wurden, verschoben.

Top 6)

Erlass einer 1. Nachtraghaushaltsssatzung zum Haushalt 2023

Die Verwaltung prüfte, da zwei Kredite auslaufen eine Umschuldung oder Abbezahlung der Schulden. Nach der Bearbeitung gab die Kämmerin Fr. Bittner die Empfehlung die Kredite zurückzubezahlen anstelle umzuschulden, zu hohe Zinssätze zurzeit. Da auch ein weiterer Kredit benötigt würde im Jahr 2023 können man nun auf zinsgünstigere Angebote ausweichen.

Durch eine schnelle und präzise Vorarbeit der Kämmerin Fr. Bittner für den Nachtragshaushalt und der Begründung der Ablösung der Kredite, wurde dem Nachtragshaushalt einstimmig zugestimmt.

Top 7)

Bekanntgaben

  • Fronleichnam findet IN Weiherhammer statt
  • In Kaltenbrunn ist Vorstellung Dorferneuerung am 17.05 um 19.00 Uhr
  • In KW. 22 wird für einen Tag die komplette Zufahrt zum Lohbachwinkel, wegen Teerarbeiten, gesperrt.

Top 8) Anfragen

SPD-Anfragen waren,

  • Sachstand PV-Anlage Hallenbad Statiker? Hier wird das am 16. Mai eingetroffenen Schreiben den Fraktionen zugeleitet lt. Geschäftsführer Wirth.
  • Sachstand Kindergarten Kaltenbrunn? Gemeinde muss/soll Ausschreibungen unterstützen, da Kirche keine Kapazität hat?
  • Info Sachstand Baugebiet, Bildbaum 8? Hier benötige man noch die Daten vom Biologen, leider kommen diese nicht? Ein Wechsel des Gutachters würde uns um zwei Jahre zurückwerfen lt. Bgm. Biller.

Gemeinderatsitzung 25. April 2023

Top 1)   Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.03.2023

TOP 2) Rücktrittsgesuch des zweiten Bürgermeisters der Gemeinde Weiherhammer

Einen Kommentar zur Beschlussfassung gab die SPD nicht ab. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich selbst ihre Meinung dazu bilden. Einstimmig wurde dem Rücktritt zugestimmt.

TOP 3). Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Aufnahme in die Vorschlagsliste der

Gemeinde Weiherhammer

Jana und Christian Biller sowie Horst Frischmann wurden als Vorschläge der Gemeinde

Weiherhammer einstimmig beschlossen.

4. Ortsrecht der Gemeinde - Erlass einer Satzung zur 5. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserabgabesatzung WAS

Durch Beschluss des Gremiums in der Sitzung vom 14. März 2023 auf sukzessiver Umrüstung analoger auf digitale Wasserzähler ist auch die Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserabgabesatzung WAS der Gemeinde Weiherhammer notwendig.

5. Ortsrecht der Gemeinde - Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Auszug aus dem Sachverhalt: Laut der Prüfungsfeststellung durch die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 muss bei der derzeitig gültigen Feuerwehrsatzung der Gemeinde die Regelung über die Fälligkeit des Bescheides und die damit verbundene Bestandskraft in §3 der Satzung über die Aufwendung und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren aus der vorgegebenen Mustersatzung übernommen werden.

Der in der Kostensatzung enthaltene § 3 weicht vom veröffentlichten Muster dahingehend ab, dass der Aufwendungs- und Kostenersatz einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig wird.

Beschluss wurde ebenfalls einstimmig gefasst.

6. Verwendung eines Hoheitszeichen - Genehmigung zur Verwendung einer Gemeindefahne auf betrieblichem Gelände

Die Gemeindefahne soll neben der BHS Global Logistics, und abhängig der entsprechenden Situation, der Deutschland- und der bayerischen Fahne gehisst werden.

Die Verwendung eines Hoheitszeichens ist durch das Gremium genehmigungspflichtig. Der CSU- Fraktionssprecher Kraus regte an, dass ein Beschluss vom Gemeinderat gefasst werden sollte, wonach die Verwendung der Fahne für Vereine, Geschäftsleute etc. pauschal und ohne vorab Genehmigung des Gremiums das Hoheitszeichen genutzt werden könne.

Nach kurzer Diskussion war sich der Gemeinderat einig, es muss weiter die Nutzung von Hoheitszeichen im Gremium angefragt und entschieden werden. Die SPD-Fraktion wollte keinen Präzedenzfall schaffen.

Top7) Regionalplanfortschreibung Windenergie Erneute Anfrage des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz Nord zur Meldung von Vorranggebieten für Windkraft

Auszug aus Sachverhalt: Mittlerweile sind verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Unter anderem sind Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nicht mehr generell unzulässig. In Weiherhammer liegen gerade hier die Potentiale für Windkraftanlagen. Die derzeitige Rechtslage kann auch dem beiliegenden Schreiben des RPV entnommen werden.

Die Gemeinden sind aufgerufen, zuverlässig bis Ende April die bisherige Flächenmeldung zu prüfen und ggf. zu ändern bzw. neu zu melden

CSU- Kollege Krauss W. monierte die Verschwendung der FFH- Flächen und sehe sich nicht in der Lage dem zuzustimmen. Die SPD-Fraktion stimmte zum Teil den Ausführungen Krauss zu, wies aber auch darauf hin, dass solche Planfortschreibungen oft nur den Kommunen Mehrarbeit aufbürden als einen Nutzen der Bevölkerung zu bringen. Eine Garantie, dass Windkraft im Gemeindegebiet ausgewiesen werde, gibt’s nicht. Eine Entscheidung fällt zu einem späteren Zeitpunkt.

Top 8) Bekanntgaben

  • FiftyFifty Taxi wird mit 300€ bezuschusst
  • Gespräch mit H. Bäumler, Leiter Straßenbauamt, wegen Dürnast Hauptstraße brach keinen Erfolg für Temporegulierung oder Änderung der Straßenführung. Die zuständigen Betroffenen geben keine Zustimmung dafür.
  • LEDLeuchten Umbau der Straßenbeleuchtung geht weiter
  • Es wurden weiter 7 Hundetoiletten für Gemeinde angeschafft, 3 für KB und 4 WH.
  • Bündnis Ausgleichszahlungen wird aufgelöst laut Bgm. Biller, da bayr. Staatsregierung keine Änderung der Satzung vornehmen wird. Deutlich stellt Bgm. Biller den Fehler der AnrainerKommunen dar, hier wurden im Vertrag z.B. Gemarkungen Grafenwöhr, Hohenfels, Fensterbach für Ausgleichszahlungen beschrieben. Trotzdem schließen sich die zehn betroffenen Bürgermeister erneut zusammen und versuchen eine andere Lösung der Ungleichbehandlung zu erarbeiten.

Top 9) Anfragen

  • Nimmt Gemeinde am Projekt Streuobst teil? Lt. Bgm. Biller, ja, es wurden bereits ins Summe 45 Bäume bestellt.
  • Parksituation in Dürnast von Kaltenbrunn kommend zur Kreuzung Saatstraße, hier sollte Verkehrsschau stattfinden wegen Gefahr beim Abbiegen.

Gemeinderatsitzung 17. Januar 2023

TOP 2             Bauleitplanung

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Solarpark Deponie Kalkhäusl“!

(Erklärung dazu, hier geht es um die

Als Grundlage für die Beschlussempfehlung ist die 11. Berechnung der Gebührensätze für die Entwässerungsanlage der Gemeinde Weiherhammer für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026.

  1. Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Solarpark Deponie Kalkhäusl" a) Behandlung der Stellungnahmen und Einwendungen aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

  1. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten Offenlage

TOP 3 Umstellung analoger Wasserzähler auf digitale Wasserzähler

Dieser Punkt wurde einstimmig verschoben, da neue Kenntnisse zu digitalem Zähler

kurzfristig eingetroffen sind. Punkt wird in einer der folgenden GR-Sitzungen behandelt.

TOP 4 Breitbandversorgung

Glasfaserausbau der Netzbetreiber Glasfaser Direkt und Telekom

Sachstand: Anbieter sind sich uneins wegen gemeinsamen Ausbaus/Verlegung/Straßenbau. Erneute Gespräche mit den beteiligten Anbietern und der Kommune werden geführt.

TOP 5 Bauleitplanung

Markt Mantel, 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet "Schwimmende PV-Anlage Steinfels

Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

TOP 6 Bekanntgaben

  • Fam. Weber wird das bestehende Haus in der Kirchstraße abreißen und gegen einen flachen Neubau (Holzhaus) ersetzen.
  • FFW KB schafft neue Fahne an.
  • Schullandheimbesuch wird nach den gemeindlichen Vorgaben bezuschusst.
  • Bürgermeister Biller wies darauf hin, dass TEMPO 30 immer mehr Thema in Ortsstraßen, in Ortsteile wird.

SPD-Fraktion machte auf einen Beitrag von BR24 aufmerksam.   

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen innerorts selbst ein Tempolimit anordnen können, wo sie es für notwendig halten. In diesem Jahr will sie auch die Bürgerinnen und Bürger für das Anliegen gewinnen.

„Tempo 30 aktuell nur in bestimmten Situationen“

Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung vom Bund fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Gesamter Artikel unter;

Tempolimit: Mehrere bayerische Kommunen für Tempo 30 innerorts | BR24           

TOP 7 Anfragen

                                                                                                                                      Anfrage

Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2023 Florian von Brunn BayernSPD-Landtagsfraktion BayernSPD

Mandatsträger

Bundestagsabgeordnter Uli Grötsch

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MdL Annette Karl

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