Ehrensatzung Gemeinde Weiherhammer

Auf Antrag und Vorlage der SPD-Gemeinderatsfraktion hat der Gemeinderat am 21.12.2017 nachfolgende Ehrensatzung erlassen.

Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen in der Gemeinde Weiherhammer 
vom 21.12.2017 
 
Die Gemeinde Weiherhammer erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), folgende Satzung: 
 
§ 1 Auszeichnungen und Ehrungen 
Die Gemeinde Weiherhammer verleiht an besonders verdiente Persönlichkeiten 
1.  das Ehrenbürgerrecht nach Art. 16 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern oder 
2.  die Barbaramedaille der Gemeinde Weiherhammer. 

§ 2 Voraussetzungen zur Verleihung 
1)  Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um die Gemeinde Weiherhammer erworben haben. Die Anzahl der lebenden Ehrenbürger sollte 4 nicht überschreiten. 
 
2)  Die Barbaramedaille der Gemeinde Weiherhammer kann an Personen verliehen werden, die sich uneigennützig und weit über ihre Pflicht hinaus mit Erfolg für die Belange der Gemeinde Weiherhammer auf kulturellem, sozialem, sportlichem, politischem oder wirtschaftlichem Gebiet eingesetzt oder in sonst anerkennenswerter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde Weiherhammer beigetragen haben.  
 
3)  Die zu ehrende Person soll ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Gemeindegebiet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn die Voraussetzung für die Verleihung der Barbaramedaille nach Abs. 2 im besonderen Maße gegeben ist.

§ 3 Form der Auszeichnung 
1)  Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde Weiherhammer und wird durch die Aushändigung einer Ehrenbürgerurkunde verliehen. 
 
2)  Die Barbaramedaille der Gemeinde Weiherhammer wird in Gold mit einem Durchmesser von 35 mm ausgeführt. Sie trägt auf der Vorderseite den Abdruck des Siegels der Gemeinde Weiherhammer und auf der Rückseite die mittig postierte Darstellung von St. Barbara stehend auf einem Podest mit einem Strahlenkranz um den Kopf, einem Kelch in der linken und einer Feder in der rechten Hand, mit einem umlaufenden Schriftzug mit den Worten „ST. BARBARA VOR“ links von ihr und „GEFAHR UNS BEWAHR“ rechts von ihr angeordnet. Zusätzlich erhält die geehrte Person eine Urkunde ausgehändigt. 
 
3)  Des Weiteren kann der Bürgermeister eine Anerkennung in geeigneter Form vergeben.

4)  Die jeweilige Auszeichnung wird im Einvernehmen mit der geehrten Person im Gemeindeanzeiger und der Tagespresse veröffentlicht. Die Bekanntgabe an die örtliche, regionale Presse muss von der Gemeindeverwaltung veranlasst werden. 
 
5)  Die Ehrenbürgerurkunde und die Barbaramedaille gehen vorbehaltlich § 7 Satz 3 mit der Aushändigung in das Eigentum der ausgezeichneten Person über. Die Erben sollen sie achten und verwahren. 

§ 4 Rechte der Ehrenträger 
Die Ehrenbürger und Träger der Barbaramedaille sind zu festlichen Veranstaltungen (z.B. Jubiläum und zu offiziellen Anlässen der Gemeinde) als Ehrengäste einzuladen. Weitere Rechte/Rechtsansprüche oder Vergünstigungen gegenüber der Gemeinde Weiherhammer entstehen aus der Ernennung zum Ehrenbürger nicht! 

§ 5 Vorschlagsberechtigung und Beschluss 
1)  Der Erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder können zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft und der Barbaramedaille nach § 1 Nr. 1 und 2 geeignete Persönlichkeiten vorschlagen. Die Vorschläge bedürfen der Schriftform und sind eingehend zu begründen. 
 
2)  Die Entscheidung über die Verleihung einer Auszeichnung nach § 1 Abs. 1 und 2 trifft der Gemeinderat, soweit höherrangiges Recht dem nicht entgegensteht, in nichtöffentlicher Sitzung. 

§ 6 Überreichung der Auszeichnung 
Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt durch den Ersten Bürgermeister, im Verhinderungsfall durch einen weiteren Bürgermeister, in öffentlicher Gemeinderatsitzung oder in einem anderen würdigen Rahmen. 

§ 8 Verleihung der Ehrenbezeichnung “Altbürgermeister/Altbürgermeisterin“ 
1)  Für die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“ 
müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 
 
1.  Vollendung von mindestens 2 Amtsperioden als Erster Bürgermeister/Erste 
Bürgermeisterin als Beamter oder Beamtin auf Zeit, oder  
2.  wenn der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin nach mindestens 9 Amtsjahren wegen dauernder Dienstunfähigkeit durch Ruhestandsversetzung oder Entlassung, auch auf eigenen Antrag, ausscheidet.  Ein Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin in dem Zeitpunkt, in dem die laufende Amtsperiode zu Ende geht, nachweislich dienstunfähig ist und deshalb nicht wieder kandidiert. 
 
2)  Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 stellt der Gemeinderat fest. Die Verleihung erfolgt, sofern die zu ehrende Person eingewilligt hat, im nächsten Quartal nach Vollendung deren 70. Lebensjahres. 
 
3)  Die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“ verleiht keinerlei Rechte auf finanziellen Ausgleich oder auf Repräsentationspflichten.

§ 9 Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


Weiherhammer, 21.12.2017 
Gemeinde Weiherhammer 
 
 
Ludwig Biller 
Erster Bürgermeister

Webseite der BayernSPD BayernSPD-Landtagsfraktion

Mandatsträger

Bundestagsabgeordnter Uli Grötsch

 

Landtagsabgeordnete Nicole Bäumler

BayernSPD News

26.07.2024 09:06
Die SPD-Woche im Landtag.
von: BayernSPD Landtagsfraktion | Diese Woche mit unserem SPD-Bürgermeister*innen-Empfang im Bayerischen Landtag und der Forderung nach einem Kurswechsel in Bayerns Bildungspolitik …

von: BayernSPD Landtagsfraktion | Der bayerische Bildungsdampfer ist in Seenot geraten. Auf der heutigen Pressekonferenz des BLLV mit Schülerinnen- und Schülervertretungen wurde das deutlich. Die beiden …

Unter dem Sommertour-Motto: "Miteinander Grenzen überwinden" besuchen die BayernSPD Generalsekretäre Sonneberg, Gera, Schwabach, Nürnberg-Land, Kirchheim bei München, Ingolstadt …

Am Donnerstag, 26. Juli, ist Bayerns SPD-Vorsitzende Ronja Endres in Bayreuth zu Gast. Dort besucht sie ab 11:30 Uhr das Jugendhilfe-Projekt TREFF e.V., das sozial benachteiligten …

von: BayernSPD Landtagsfraktion | Bildungsexpertin Dr. Simone Strohmayr: Bereits Vorkurse Deutsch sind wegen Personalmangels vielfach ausgefallen …

von: BayernSPD Landtagsfraktion | Mit Herzblut und Engagement gestalten sie das Leben in Bayerns Städten und Gemeinden - die SPD-Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Am 23. Juli wurden sie im Bayerischen Landtag …

19.07.2024 09:59
Die SPD-Woche im Landtag.
von: BayernSPD Landtagsfraktion | In dieser Woche mit den Wahlen zum neuen Fraktionsvorstand …

von: Maria Noichl | Ursula von der Leyen bewirbt sich mit folgenden Leitlinien für eine weitere Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin: UvL_Politische Leitlinien 2024 - 2029 …

von: BayernSPD Landtagsfraktion | Im Spessart soll eine Biosphärenregion entstehen, in der nachhaltiges Leben und Wirtschaften im Einklang stehen. Darüber diskutieren Kommunen und große Teile der Bevölkerung schon …

von: BayernSPD Landtagsfraktion | "Gemeinsam sind wir stärker" ist Motto des Oberfranken - Als neuer Parlamentarischer Geschäftsführer wurde Volkmar Halbleib ernannt …

Besucher:826677
Heute:97
Online:4

WebsoziInfo-News

17.07.2024 06:22 Rechtsextremes Magazin „Compact“: Wie Nancy Faeser das Verbot begründet
Das „Compact“-Magazin wurde verboten, weil es zentrale Werte der Verfassung bekämpfe, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Den ganzen Beitrag von Christian Rath gibt es bei vorwärts.de

17.07.2024 06:12 Fonds puffert Folgen von FTI-Insolvenz für Reisende ab
Pauschalreisende, die bei FTI gebucht haben, können sich nun auf die Rückzahlung ihrer Vorauszahlungen verlassen. Der in der vergangenen Legislaturperiode auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz verankerte Reisesicherungsfonds zeigt ganz aktuell seine Wirkung. „Alle Zahlungen, die Kunden an den Veranstalter einer Pauschalreise leisten, müssen abgesichert werden. Dafür haben wir in der letzten Legislaturperiode den Deutschen… Fonds puffert Folgen von FTI-Insolvenz für Reisende ab weiterlesen

16.07.2024 06:15 Haushalt 2025
Das Soziale wird gestärkt Die Regierungsspitzen der Ampel haben sich auf einen Haushalt für das Jahr 2025 geeinigt. Die Einigung legt die Basis dafür, dass die soziale, innere und äußere Sicherheit weiter gewährleistet werden kann. Die Regierungsspitzen der Ampel haben sich auf einen Haushalt für das Jahr 2025 geeinigt. Damit habe die Bundesregierung „in schwieriger… Haushalt 2025 weiterlesen

15.07.2024 06:13 EM war hochklassig
Die Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land ist mit dem Finalspiel gestern zu Ende gegangen. Das Turnier war ein großer Erfolg und hat eindrucksvoll demonstriert, welche verbindende Kraft Sportgroßveranstaltungen haben können. Wir gratulieren Spanien zum verdienten Sieg im Turnier. Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Die Heim-EM war ein hochklassiges sportliches und friedliches Großevent. Gerade in turbulenten Zeiten ist… EM war hochklassig weiterlesen

04.07.2024 19:27 Rinkert/Eichwede zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (heute Abend im Plenum)
Bahn frei für Balkonkraftwerke Der Bundestag verabschiedet heute Modernisierungen des Wohnungseigentumsrechts. Mit der Reform werden die Möglichkeiten zur virtuellen Eigentümerversammlungen erleichtert und Wohnungseigentümer:innen sowie Mieter:innen in die Lage versetzt, mit Balkonkraftwerken ihre Energiekosten zu senken. Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter: „Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes stärken wir die Energiewende in den eigenen vier Wänden. Ab sofort… Rinkert/Eichwede zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (heute Abend im Plenum) weiterlesen

Ein Service von websozis.info